Heizen der Zukunft – Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle stellt sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger

Michendorf, 18. Oktober 2023

Unter dem Motto „Heizen der Zukunft – warme Wohnung ohne fossile Preisspirale“ stand die Veranstaltung am 16. Oktober um 19 Uhr im Gemeindezentrum Michendorf „Zum Apfelbaum“. Gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Ingrid Nestle und circa 80 Teilnehmer*innen wurde mit den Mythen zum „Heizungsgesetz“ aufgeräumt.  Neben der grundsätzlichen Frage, welche Anforderungen in Zukunft beim Einbau einer neuen Heizungsanlage beachtet werden müssen, wurden auch Finanzierungsfragen und Fördermöglichkeiten thematisiert.

Auf großes Interesse stoß der Bericht des Klimaschutzmanagers der Gemeinde Michendorf, Manuel Förster. Er informierte über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung und konnte damit einen ersten Überblick über die möglichen Anschlussgebiete an die Nahwärmenetze vermitteln.

Die als Experten dazu geladenen Energieberater Sascha Göx, Klaus Lohrengel und Harald Lacher konnten mit ihrem Wissen aus der Praxis auch bei spezifischen Fragen zum Einzelfall fachlich unterstützen. An Thementischen konnte im Anschluss an die Vorträge und die Fragerunde im Plenum noch die ein oder andere Problemstellung direkt im Gespräch aufgeklärt werden.

Schlussendlich konnte in einer angenehmen Diskussionsatmosphäre aufgezeigt werden, dass auch wenn die Bewältigung der Wärmewende eine Herausforderung für Politik und Haushalte in der Gemeinde darstellt, insgesamt ein positiver und notwendiger Schritt in Richtung bezahlbarer Energieversorgung und Umweltschutz ist.

Zum Hintergrund:

Am 08.09.2023 hat der Bundestag das neue „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz – kurz: GEG) beschlossen. Die Diskussionen im Vorfeld zum Gesetzesentwurf haben viele Menschen verunsichert: Unter welchen Voraussetzungen muss ich meine eingebaute Heizung ersetzen? Mit welchen Kosten muss ich die nächsten Jahre rechnen?

Ingrid Nestle hat als Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am Gesetz mitgearbeitet und weiß: Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter genutzt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen.

Um sicherzustellen, dass beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es neben ausreichenden Übergangsfristen und Härtefallregelungen auch eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz.



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