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Die BZR GmbH möchte in der Fresdorfer Heide die zweitgrößte Mülldeponie des Landes für mineralische Abfälle (Deponieklasse I = DK I) errichten. Das Genehmigungsverfahren dafür läuft seit 2017, zuletzt endete die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der chaotischen OnlineKonsultation. Die dafür zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, das dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nachgeordnet ist.
Nun hat Brandenburgs Umweltminister Vogel auf Nachfrage des Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke (B90/GRÜNE) bekannt gegeben, dass noch 2021 ein neuer Abfallwirtschaftsplan vorgelegt wird, bei dessen Erstellung für mineralische Abfälle der DK I eine strategische Umweltprüfung stattfindet. Erstmals wird damit eine Abfallstrategie entwickelt, die den gesetzlichen Vorgabendes Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht und der Abfallvermeidung, der Wiederverwendung, dem Recycling und der Verwertung Vorrang gegenüber einer Deponierung einräumt. Die strategische Umweltprüfung bewertet, ob die Abfallwirtschaftsplanung und die Deponieplanung im Einklang mit Natur- und Umweltschutz stehen. Dieser neue Umgang mit Bauabfällen setzt endlich ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien des Landes Brandenburg vom September 2019(ab Zeile 4037) um.
Minister Axel Vogel schreibt: „Folge ist, dass dieser Teil des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftsplans in seinen Aussagen Bedeutung für Zulassungsentscheidungen auch bereits beantragter Verfahren entfalten und dabei zu berücksichtigen sein wird.“ (Antwortauf die Mündliche Anfrage Nr. 648, Landtagsdrucksache 7/3756)
Was aber bedeutet das nun? Es bedeutet, dass die zu deponierende Müllmenge durch kluge Steuerung (Möglichkeiten, Anreize und Verpflichtung zur Müllvermeidung) zukünftig geringer gehalten wird. Das hat
Auswirkungen auf die Frage, ob die eine oder andere geplante Deponie im Land überhaupt noch notwendig ist. Es bedeutet, dass nicht dort eine Deponie errichtet wird, wo sie sich ein Eigentümer eines
Kieslochs aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten hinwünscht, sondern nur dort, wo sie umweltverträglich ist.
Und konkret bedeutet das für das Planungsverfahren der BZR in der Fresdorfer Heide, dass es mindestens ein Jahr ruht, bis die strategische Umweltprüfung für den TeilAbfallwirtschaftsplan DK I erfolgt ist!
Die Überprüfung der Deponiestandorte und ihrer notwendigen Deponiekapazitäten wurde von den Mitstreiterinnen und Mitstreitern für eine Fresdorfer Heide ohne Halde schon lange eingefordert. Die Entscheidung des Ministers kommt spät, aber nicht zu spät. Den Ärger mit der Online-Konsultation nimmt sie uns nicht mehr, aber sie schafft endlich den Rahmen einer Entscheidung auch im Genehmigungsverfahren um die Fresdorfer Heide, bei der der Umweltschutz sachgerecht berücksichtigt werden muss!
Eine strategische Umweltprüfung beinhaltet ein Beteiligungsverfahren – jede Bürgerin und jeder Bürger und alle Träger Öffentlicher Belange können sich an dieser Planung beteiligen.
Es wird also nicht langweilig! Die BI Depo-Nie wird informieren: www.depo-nie.de.
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