Den Aufwand entschädigen …

…soll die monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Gremien der Gemeinde. Der Ortsvorsteher Wilhelmshorst enthält z.B. 520 Euro monatlich. Die Aufwandsentschädigung soll nicht die für das Ehrenamt eingebrachte Zeit, sondern lt. Entschädigungssatzung der Gemeinde (http://www.michendorf.de/images/_satzungen/gv/Entschaedigungssatzung_Fassung_3.Aenderungssatzung.pdf) den mit dem Amt verbundene Aufwand und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgelten. Dazu zählen Kosten für Fachliteratur, Bürobedarf, Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes und Telekommunikation. Zusätzlich erhält der Ortsvorsteher - wie alle Mitglieder - 75 Euro als Mitglied der Gemeindevertretung und 25 Euro für sein Engagement im Ortsbeirat. Für den Vorsitz der Gemeindevertretung gibt es 300 Euro monatlich.

Dies hält die SPD für nicht mehr zeitgemäß, weil die Lebenshaltungskosten seit der Festlegung der Entschädigungen in 2003 angestiegen und besonders die ÖPNV- und Benzin-Kosten erheblich angewachsen sind. Das stimmt zwar, doch die Kosten für Telekommunikation sind gefallen. Und für seine Aufgaben stellt die Gemeinde dem Ortsvorsteher ein Büro im Gemeindezentrum mit Telefon. Er kann Kopierer der Gemeinde nutzen, sämtliche Auslagen werden erstattet. Welche Kosten fallen noch zusätzlich an?
Ich halte den Antrag der SPD für nicht zeitgemäß und finde, die Gemeindevertretenden sollen ruhig den ÖPNV in der Gemeinde nutzen. Wie wäre es mit einer ÖPNV-Jahreskarte für die Ortsvorstehenden? Oder ein Dienstfahrrad? Als Aufwandsentschädigung für die verbleibenden Kosten genügen 200 Euro. Bei sechs Ortsvorstehenden würde die Gemeinde damit jährlich 15.000 Euro einsparen. Ist doch nicht schlecht, oder?

findet
Christoph Schulte

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